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Aktuelles
05.08.2022

Heilung eines Einberufungsmangels

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu Frage der Heilung eines Einberufungsmangels bei einer Versammlung von Wohnungseigentümern geäußert (BGH, Urt. v. 11.03.2022 – V ZR 77/21, NJW-Spezial 2022, 385). Im Leitsatz heißt es:

„Der Mangel der Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten wird geheilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen; dabei kommt es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern die fehlende Einberufungsberechtigung bekannt war.“

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