Lieferung von Wärme durch WEG an Eigentümer, die Mitglieder dieser WEG sind, unterliegt der Mehrwertsteuer
EuGH, Pressemitteilung vom 17.12.2020 zum C-449/19 vom 17.12.2020
Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentüemergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehr-wertsteuer.
Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vor-gesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.