Unsere Kanzlei

Über uns

Unsere Leistungen

Immobilienrecht

Karriere

Stellenangebote

Startseite | Aktuelles | Unwirksame Klausel in Musterverträgen mit Architekten
Aktuelles
16.09.2021

Unwirksame Klausel in Musterverträgen mit Architekten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 29.04.2021 – I ZR 193/20):

„Die in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendete Klausel

´Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.´

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x