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Aktuelles
22.03.2022

Zur richtigen Abrechnung von Heizkosten nach der HeizkostenV

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – VIII ZR 151/20):

„Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.“

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