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[title] => Beate Müller - Rechtsanwältin in München - ETL Müller, Hillmayer & Kollegen
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Profil
Beate Müller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ETL Müller, Hillmayer & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
81675 München
Telefon: (089) 998388-0
Mail: kanzlei@mueller-hillmayer.de
Web: www.mueller-hillmayer.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Wohnungseigentumsrecht
- Nachbarrecht
- Bauträgerrecht
- Baurecht
Berufliche Vita
seit 2006
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 1989
Rechtsanwältin
bis 1989
Studium der Rechtswissenschaft in München
Zur Person
- Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwältin Beate Müller in der Kanzlei das Wohnungseigentumsrecht. Sie berät und vertritt Verwalter, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Ihre Tätigkeit umfasst unter anderem:
- Erstellen von Beschlussvorlagen und Überprüfung gefasster Beschlüsse zu sämtlichen Themen einer Eigentümerversammlung (z.B. Beschlüsse über Sanierungen, Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderungen, und deren Finanzierung; Nutzung und Vermietung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum)
- Vertretung in Anfechtungsverfahren
- Rechtsgutachten zur Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen (z.B. zur Frage der Kostenverteilung)
- Beratung beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages bzw. Bauträgerkaufvertrages
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen aus einem Immobilien- bzw. Bauträgerkaufvertrag
- In Ihrer Beratung und Vertretung kommt Ihnen Ihre zwischenzeitlich über 30-jährige Berufserfahrung zugute. Als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist sie zu stetiger Fortbildung verpflichtet, weshalb sie die aktuelle Entwicklung stets im Fokus hat. Zudem ist sie umfangreich auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts als Autorin in Fachzeitschriften tätig und Mitautorin im Beck‘schen Formularbuch Wohnungseigentumsrecht (Hrsg.: Horst Müller) im Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2019. Derzeit entsteht die 5. Aufl. in der das neue WEG dargestellt werden wird.
Veröffentlichte Artikel der Website
- Anspruch des WEG-Verwalters, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt
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