Benjamin Pöllmann

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Nachbarrecht
  • Bauträgerrecht
     

Beruflicher Werdegang

Bereits während seiner Ausbildung sammelte Rechtsanwalt Pöllmann wertvolle praktische Erfahrung in führenden nationalen Großkanzleien in München. Dort war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe Real Estate tätig und vertiefte im Anschluss als Referendar seine Expertise im Immobilien- und Baurecht. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt er Mandanten mit Fokus auf das Immobilien-, Bau- und Architektenrecht.

 

Zur Person
Rechtsanwalt Pöllmann ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Er begleitet Wohnungseigentümer, Verwalter und Eigentümergemeinschaften ebenso wie Bauträger, Architekten und Erwerber von Immobilien. Sein besonderes Anliegen ist es, rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch praxisnah und umsetzbar sind – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Sein Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Beschlussvorlagen sowie rechtliche Überprüfung gefasster Beschlüsse in Eigentümerversammlungen (z. B. zu Sanierungen, Modernisierungen oder baulichen Veränderungen)
  • Vertretung in Beschlussanfechtungsverfahren
  • Gutachten zu Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen (z. B. Kostenverteilung, Zulässigkeit baulicher Maßnahmen)
  • Beratung und Begleitung beim Abschluss von Bauträger- und Immobilienkaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen aus Bau- und Immobilienkaufverträgen
  • Rechtliche Beratung und Konfliktlösung in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen

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