Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Beratung und Prozessvertretung bei Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen, Sondernutzungsrechten, Verwalterpflichten und sämtlichen Fragen rund um die WEG-Novelle 2020.
Fachanwältin für Miet- & WEG-Recht · Nachbarrecht · Bauträgerrecht · München
Als ausgewiesene Expertin für Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht und Bauträgerrecht begleitet sie Eigentümer, Gemeinschaften und Investoren mit Präzision und über 35 Jahren Erfahrung durch komplexe Immobilienrechtsfragen.
Mit über 35 Jahren Erfahrung im Immobilienrecht zählt Beate Müller zu den führenden Anwältinnen für Wohnungseigentumsrecht in München. Seit 1986 ist sie für die Kanzlei tätig (zunächst als Referendarin, seit 1989 als Rechtsanwältin) – und seit 2006 trägt sie den Titel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Diese Qualifikation erfordert nicht nur den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, sondern auch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen, von denen ihre Mandanten unmittelbar profitieren.
Ihre Expertise macht sie zur ersten Wahl für Verwalter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften: Erstellung und Überprüfung von Beschlussvorlagen, Vertretung in Anfechtungsverfahren, Rechtsgutachten zu Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Beratung bei Immobilienkaufverträgen sowie die Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber Bauträgern.
Beate Müller ist nicht nur Beraterin, sondern auch forensisch tätig: Als Mitautorin im Beck'schen Formularbuch für Wohnungseigentumsrecht und als Kommentatorin des gesamten WEG im Standardwerk Lemke, Immobilienrecht (Carl Heymanns Verlag) prägt sie das juristische Fachschrifttum aktiv mit. Regelmäßige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften runden ihr Profil ab.
Beratung und Prozessvertretung bei Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen, Sondernutzungsrechten, Verwalterpflichten und sämtlichen Fragen rund um die WEG-Novelle 2020.
Grenzstreitigkeiten, Immissionen (Lärm, Geruch, Licht), Überbau und Notwegerecht. Lösungsorientierte Beratung und gerichtliche Durchsetzung nachbarrechtlicher Ansprüche.
Prüfung und Verhandlung von Bauträgerverträgen, Absicherung nach MaBV, Abnahmeverfahren, Mängelansprüche und Fertigstellungssicherheit für Erwerber von Neubauprojekten.
Rechtliche Begleitung bei der Übertragung von Sonder- und Teileigentumseinheiten, Teilungserklärungen und der Kontrolle von Verwalterverträgen.
„Im Immobilienrecht entscheidet oft die richtige Prozesstaktik. Wer den Mandanten kennt, die Gegenseite einschätzen kann und den richtigen Zeitpunkt für Verhandlung oder Klage wählt, erzielt die besten Ergebnisse."
Beate Müller · Rechtsanwältin seit 1989