Müller, Hillmayer & Kollegen
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht · Gründungspartner seit 1986

Jürgen
Hillmayer

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht · Werkvertragsrecht · Maklerrecht · München

Rechtsanwalt seit 1982, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006 und Gründungspartner seit 1986 – Jürgen Hillmayer steht für vier Jahrzehnte gelebte Spezialisierung im privaten Immobilienrecht mit dem klaren Ziel, für seine Mandanten das Beste zu erreichen.

Über Jürgen Hillmayer

Vier Jahrzehnte Erfahrung –
Fachanwalt mit Überzeugung.

Jürgen Hillmayer hat nach seinem Doppelstudium der Betriebs­wirtschafts­lehre und der Rechtswissenschaften in München seit 1982 als Rechtsanwalt in München gearbeitet – nahezu ausschließlich im privaten Immobilienrecht. 1986 gründete er gemeinsam mit Horst Müller (i. R.) die Kanzlei Müller, Hillmayer & Kollegen mit dem Anspruch konsequenter Spezialisierung statt anwaltlicher Allgemeinmedizin.

Im Jahr 2006 erwarb er die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – ein Titel, der besondere theoretische Kenntnisse und regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen voraussetzt, von denen seine Mandanten unmittelbar profitieren. Sein Beratungs- und Vertretungsumfang umfasst die Schwerpunkte Werkvertragsrecht, Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht sowie Maklerrecht und allgemeines Zivilrecht.

Oberstes Ziel seiner Tätigkeit ist stets die außergerichtliche Streitlösung zur Vermeidung kostspieliger und zeitaufwendiger Gerichtsverfahren. Gleichwohl führt er für seine Mandanten auch unvermeidliche Rechtsstreitigkeiten vor den deutschen Gerichten mit großem Engagement und Nachdruck. Als größte Belohnung empfindet er die Zufriedenheit seiner Mandantschaft – die sich häufig durch jahrelange Verbundenheit dokumentiert.

Fachgebiete

Tätigkeitsschwerpunkte

Bau- & Werkvertragsrecht

Streitigkeiten aus Bau- und Werkverträgen nach BGB und VOB/B. Mängelrüge, Kündigung, Abrechnung, Sicherheiten – kompetente Vertretung für beide Seiten des Vertragsverhältnisses.

Architektenrecht & HOAI

Honorarrecht nach HOAI, Haftungsfragen bei Planungs- und Ausführungsfehlern, Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Maklerrecht

Wirksamkeit von Maklerverträgen, Provisionsentgelte, doppelte Kausalität, Bestellerprinzip und aktuelle Rechtsprechung zu Maklerklauseln in notariellen Verträgen.

Allgemeines Zivilrecht

Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Immobilienbezug: Kaufvertragsrecht, Eigentümer- und Besitzfragen, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht sowie allgemeine Schadensersatz- und Haftungsansprüche rund um Grundstücke und Immobilien.

Im Detail

Weitere Tätigkeitsbereiche

  • Bürgschaftsrecht und Kreditsicherheiten im Bau
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Konzeption und Begleitung von Baumaßnahmen
  • Vertriebsverträge im Immobilienbereich
  • Prozessvertretung vor bayerischen und deutschen Gerichten
  • Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation
  • Beratung von Investoren und Projektentwicklern

„Das Ziel ist immer die außergerichtliche Lösung – kostspielige Gerichtsverfahren vermeidet man am besten durch kluge Beratung von Anfang an. Wenn ein Streit aber unvermeidlich ist, führe ich ihn mit vollem Engagement."

Jürgen Hillmayer · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Rechtsanwalt seit 1982
Werdegang

Berufliche Stationen

Heute
Über 40 Jahre Erfahrung im Immobilienrecht
Mit mehr als vier Jahrzehnten anwaltlicher Praxis, dem Fachanwaltstitel und einer treuen Mandantschaft, die sich durch jahrelange Verbundenheit auszeichnet, ist Jürgen Hillmayer eine feste Größe im privaten Immobilienrecht Münchens und Bayerns.
2006
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Erwerb des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – Bestätigung seiner herausragenden fachlichen Qualifikation, die durch regelmäßige Pflichtfortbildungen stets auf höchstem Niveau gehalten wird.
1986
Gründung der Kanzlei
Mitgründung von Müller, Hillmayer & Kollegen gemeinsam mit Rechtsanwalt Horst Müller (i. R.) in München-Bogenhausen. Klare Positionierung als Spezialkanzlei für privates Immobilienrecht.
1982
Zulassung als Rechtsanwalt in München
Beginn der anwaltlichen Tätigkeit in München – von Anfang an mit klarem Fokus auf das private Immobilienrecht und die Begleitung von Bau- und Werkvertragsmandaten.
bis 1981
Doppelstudium in München
Studium und Abschluss der Rechtswissenschaften sowie der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre) in München – eine seltene Kombination, die seinem juristischen Handeln bis heute eine wirtschaftliche Tiefe verleiht.
Engagement

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München (RAK München)
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)