Bau- & Werkvertragsrecht
Streitigkeiten aus Bau- und Werkverträgen nach BGB und VOB/B. Mängelrüge, Kündigung, Abrechnung, Sicherheiten – kompetente Vertretung für beide Seiten des Vertragsverhältnisses.
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht · Werkvertragsrecht · Maklerrecht · München
Rechtsanwalt seit 1982, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006 und Gründungspartner seit 1986 – Jürgen Hillmayer steht für vier Jahrzehnte gelebte Spezialisierung im privaten Immobilienrecht mit dem klaren Ziel, für seine Mandanten das Beste zu erreichen.
Jürgen Hillmayer hat nach seinem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in München seit 1982 als Rechtsanwalt in München gearbeitet – nahezu ausschließlich im privaten Immobilienrecht. 1986 gründete er gemeinsam mit Horst Müller (i. R.) die Kanzlei Müller, Hillmayer & Kollegen mit dem Anspruch konsequenter Spezialisierung statt anwaltlicher Allgemeinmedizin.
Im Jahr 2006 erwarb er die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – ein Titel, der besondere theoretische Kenntnisse und regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen voraussetzt, von denen seine Mandanten unmittelbar profitieren. Sein Beratungs- und Vertretungsumfang umfasst die Schwerpunkte Werkvertragsrecht, Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht sowie Maklerrecht und allgemeines Zivilrecht.
Oberstes Ziel seiner Tätigkeit ist stets die außergerichtliche Streitlösung zur Vermeidung kostspieliger und zeitaufwendiger Gerichtsverfahren. Gleichwohl führt er für seine Mandanten auch unvermeidliche Rechtsstreitigkeiten vor den deutschen Gerichten mit großem Engagement und Nachdruck. Als größte Belohnung empfindet er die Zufriedenheit seiner Mandantschaft – die sich häufig durch jahrelange Verbundenheit dokumentiert.
Streitigkeiten aus Bau- und Werkverträgen nach BGB und VOB/B. Mängelrüge, Kündigung, Abrechnung, Sicherheiten – kompetente Vertretung für beide Seiten des Vertragsverhältnisses.
Honorarrecht nach HOAI, Haftungsfragen bei Planungs- und Ausführungsfehlern, Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wirksamkeit von Maklerverträgen, Provisionsentgelte, doppelte Kausalität, Bestellerprinzip und aktuelle Rechtsprechung zu Maklerklauseln in notariellen Verträgen.
Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Immobilienbezug: Kaufvertragsrecht, Eigentümer- und Besitzfragen, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht sowie allgemeine Schadensersatz- und Haftungsansprüche rund um Grundstücke und Immobilien.
„Das Ziel ist immer die außergerichtliche Lösung – kostspielige Gerichtsverfahren vermeidet man am besten durch kluge Beratung von Anfang an. Wenn ein Streit aber unvermeidlich ist, führe ich ihn mit vollem Engagement."
Jürgen Hillmayer · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Rechtsanwalt seit 1982